Gemeinde Bourscheid
Während der Ferienzeit vom 16. Juli bis 14. September 2025 bietet die Gemeindeverwaltung Studenten eine Arbeit an.
Die Gemeinde weist darauf hin, dass kurzfristige Absagen und Annullierungen von Kontrakten (ohne Entgelt), im Falle höherer Gewalt, möglich sind.
Die Anmeldungen sind bis spätestens den 25. April 2025 einzureichen.
DIE BEWERBUNG
Die Bewerber müssen folgende Bedingungen erfüllen:
a) das 16. Lebensjahr bei Arbeitsantritt erreicht haben
b) in der Gemeinde Bourscheid wohnhaft sein
Zu der Bewerbung, in der der gewünschte Zeitraum anzugeben ist, sind hinzuzufügen:
a) das schriftliche Einverständnis der Eltern (falls minderjährig)
b) eine Bescheinigung (certificat de scolarité), die angibt welche Schule der Kandidat besucht.
Bei mehreren Bewerbungen für denselben Zeitraum entscheidet das Los.
DIE ENTLOHNUNG
Die Studenten werden wie folgt entlohnt:
index 944,43 (16.01.2025) | |||
Alter | Entlohnung (€) | ||
ab | bis | monatlich | stündlich |
18 | 2.110,23 | 12,1979 | |
17 | 18 | 1.688,19 | 9,7583 |
16 | 17 | 1.582,68 | 9,1484 |
DER KONTRAKT
Die Laufdauer des Kontraktes beträgt mindestens 3 Wochen. Die Länge des Kontraktes erschließt sich aufgrund der Anzahl der Kandidaten und des Bedarfes der Gemeindeverwaltung. Die Kandidaten werden am Anfang des Sommers benachrichtigt, ob ihre Bewerbung angenommen wurde. Nachträgliche Änderungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, täglich 8 Stunden zwischen 7.00 und 18.00 Uhr.
Art der auszuführenden Arbeiten:
- Archiv und Verwaltung
- Gartenarbeiten: Rasenmähen, Unterhalt der öffentlichen Grünflächen
- Malerarbeiten: Schulhöfe, öffentliche Anlagen und Gebäude
- Reinigungsarbeiten: Schulhöfe, Parkplätze, Straßen, Wege und öffentliche Gebäude.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Das Schöffenkollegium